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Nach Skandalurteil: Mainzer Justizministerium lässt NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen (Post- und Fernmeldegeheimnis frei zugänglich für die USA) prüfen – Was sagt die Bundesregierung dazu?


Das Urteil sorgte deutschlandweit für Empörung: Im Oktober sprach ein US-Militärgericht, trotz abgelegten Geständnisses, einen US-Soldaten frei, der im rheinland-pfälzischen Wittlich einen deutschen Staatsbürger mit mehreren Messerstichen getötet hatte. Jetzt nahm das Ganze nach einer Anfrage des Landtagsabgeordneten Andreas Hartenfels (BSW) eine interessante Wendung. In Reaktion erklärte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin, „die Durchführung des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens“ auf den Prüfstand stellen zu wollen. Die NachDenkSeiten wollten wissen, ob die Bundesregierung die Einschätzung aus Mainz teilt und plant, diese dabei zu unterstützen. Zudem kam die Frage auf, wieso das Zusatzabkommen, welches das Post- und Fernmeldegeheimnis aufhebt und bis heute den USA den Eingriff in das System der deutschen Strafverfolgung erlaubt – und damit verfassungswidrig ist – nicht aufgekündigt wird.

Von Florian Warweg / nachdenkseiten.de

Ist das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut verfassungswidrig?

Das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und die damit verbundene „geheime Note“ trat 1963 in Kraft und hebt unter anderem das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses in Deutschland auf und erlaubt den USA einen Eingriff in das System der deutschen Strafverfolgung. Der zweite Teil des Satzes ist bewusst im Präsens gehalten. Denn der Freiburger Historiker Josef Foschepoth fand zu Beginn der 2000er-Jahre bei einer Archivrecherche im Auswärtigen Amt geheime Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Westalliierten. Seine Erkenntnisse fasste der Historiker in seinem 2012 erschienenen Buch “Überwachtes Deutschland” zusammen und weist darin nach, dass die von den Westalliierten mit den damaligen Bonner Regierungen getroffenen geheimen Vereinbarungen, die insbesondere den US-Geheimdiensten freie Hand in der Bundesrepublik einräumten, zum großen Teil bis heute gültig sind.

Im Zuge der vom Whistleblower Edward Snowden enthüllten Überwachungspraktiken der Vereinigten Staaten und auch Großbritanniens in Deutschland erhielten Foschepoths Forschungsergebnisse neue Relevanz und Aufmerksamkeit. Dies führte zu aus heutiger Perspektive erstaunlich kritischen Artikeln und Interviews zum Thema eingeschränkte deutsche Souveränität gegenüber den USA in den Leitmedien. Exemplarisch sei auf das Interview in der Süddeutschen Zeitung (SZ) von Juli 2013 unter dem Titel „Die NSA darf in Deutschland alles machen“ sowie den Artikel in der FAZ „Amerika darf Deutsche abhören“ verwiesen.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 20. November 2024

Frage Warweg
Wir hatten ja bereits vor drei Wochen das Thema, dass ein US-Militärgericht im Oktober einen US-Soldaten trotz abgelegten Geständnisses freigesprochen hatte, der einen deutschen Staatsbürger in Wittlich mit mehreren Messerstichen getötet hatte. Jetzt hat am 11. November vor diesem Hintergrund der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin erklärt, die Durchführung des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens zu prüfen. Da würde mich interessieren: Teilt denn die Bundesregierung die Einschätzung aus Mainz, dass es angesichts dieses Skandalurteils des US-Militärgerichts notwendig sei, sowohl das NATO-Truppenstatut als auch das entsprechende Zusatzabkommen auf den Prüfstand zu stellen? Und wenn ja, plant man, den rheinland-pfälzischen Justizminister bei diesem Vorhaben zu unterstützen?

Dr. Fuchs (BMJ)
Ich kann an dieser Stelle weder ausländische Urteile kommentieren noch haben wir eine Meinung zu diesem Vorgang. Insofern kann ich Ihnen dazu nichts mitteilen.

Zusatzfrage Warweg
Dann in dem Zusammenhang vielleicht noch eine generelle Verständnisfrage: Jetzt gilt dieses Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, das auch im aktuellen Fall eine zentrale Rolle spielt. Viele Staatsrechtler sehen das als verfassungswidrig, weil es das Grundrecht auf Unverletzlichkeit, das Post- und Fernmeldegeheimnis, aufhebt und bis heute den USA einen Eingriff in das System der deutschen Strafverfolgung erlaubt. Da würde mich grundsätzlich interessieren, wieso die Bundesregierung bisher dieses Zusatzabkommen noch nicht aufgekündigt hat.

Vizeregierungssprecher Hoffmann
Dafür sehen wir keinen Grund.

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier » nachdenkseiten.de

Quelle: nachdenkseiten.de

Infos zum Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Deutschlands

Siegermächte mit Zugriff auf das Zusatzabkommen und historische Hintergründe

Das Zusatzabkommen, das sich auf das Post- und Fernmeldegeheimnis in Deutschland bezieht, ist Teil der Regelungen aus der Nachkriegszeit, die Überwachungsrechte der Alliierten festlegten. Dieses Thema wird oft im Zusammenhang mit den sogenannten “Alliierten Vorbehaltsrechten” und geheimen Abkommen diskutiert, die die Kommunikation in der Bundesrepublik Deutschland betrafen.

Die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, die Zugriff auf solche Regelungen hatten, waren:

1. Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

2. Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

3. Frankreich

4. Sowjetunion (für die DDR; keine Relevanz für westliche Regelungen)

Besonders die drei westlichen Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich) vereinbarten in der frühen Bundesrepublik streng geheime Regelungen mit den damaligen Bonner Regierungen, um weiterhin weitreichenden Zugriff auf Kommunikationswege zu erhalten.

Erkenntnisse des Historikers Josef Foschepoth

Der Freiburger Historiker Josef Foschepoth entdeckte Anfang der 2000er-Jahre bei Archivrecherchen im Auswärtigen Amt geheime Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Westalliierten. In seinem 2012 erschienenen Buch „Überwachtes Deutschland” weist er nach, dass diese geheimen Absprachen, die insbesondere den US-Geheimdiensten weitgehende Freiheiten in der Überwachung und Spionage in der Bundesrepublik einräumten, in großen Teilen bis heute gültig sind. Foschepoth argumentiert, dass diese Abkommen eine massive Einschränkung des Grundrechts auf das Post- und Fernmeldegeheimnis darstellen und Grundlage für die umfangreichen Überwachungsbefugnisse der westlichen Siegermächte in Deutschland waren – und in mancher Hinsicht immer noch sind.

Was regelt das Zusatzabkommen?

Das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, zusammen mit den geheimen Vereinbarungen, die Foschepoth untersuchte, gibt den westlichen Siegermächten das Recht zur Überwachung von Kommunikationswegen in der Bundesrepublik. Diese Regelungen wurden ursprünglich als Teil der Sicherheitsvorkehrungen während des Kalten Krieges getroffen, ermöglichten jedoch insbesondere den USA, umfassend in das Post- und Fernmeldegeheimnis der Bundesrepublik einzugreifen.

Geltung heute

Während viele Besatzungsrechte offiziell mit der Wiedervereinigung 1990 und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben wurden, bleiben laut Foschepoth viele dieser geheimen Regelungen oder ihre Auswirkungen bis heute bestehen. Dies betrifft insbesondere die Überwachung im Rahmen von Geheimdienstkooperationen, wie dem Echelon-System oder den Vereinbarungen innerhalb der Five Eyes, die Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark betroffen haben.

Durch Foschepoths Arbeit wurde deutlich, dass die historischen Vereinbarungen nicht nur Teil der Vergangenheit sind, sondern auch die aktuelle Überwachungspraxis durch westliche Geheimdienste in Deutschland noch immer prägen.

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