Der Amtseid – ein Schwur für die Tonne!

In diesen Tagen, wo das Handeln unserer Regierungsverantwortlichen einem den Schlaf raubt und man ihnen gerne auf die Finger klopfen möchte (freundlich formuliert), sind Überlegungen, wie man diesen ganzen Irrsinn stoppen könnte, sicher weit verbreitet. Warum sollte man die Verursacher dieses Elends eigentlich nicht verklagen? Schließlich haben sie ja einen Amtseid geschworen. 

von Anette Sorg, gefunden auf den Nachdenkseiten

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

„Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es mit Gottes Hilfe“

So lautet der Amtseid

Um zu wissen, ob es sich hier um ein verbindliches, also einklagbares Versprechen handelt, genügt ein Blick in eine Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Jahre 2018:

„Gefragt wird nach der rechtlichen Bedeutung des Amtseides des Bundeskanzlers, insbesondere danach, ob der Amtseid strafbewehrt ist. Nach Art. 64 Abs. 2 GG leisten der Bundeskanzler und die Bundesminister den gleichen Amtseid wie der Bundespräsident (Art. 56 GG). Der Amtseid hat keine rechtlichen Wirkungen; für die Rechte und Pflichten des Bundeskanzlers ist er nicht konstitutiv. Auch kommt der Verletzung des Amtseides neben der Verletzung einer bestimmten Amtspflicht keine eigenständige Bedeutung zu. Insbesondere ist der Amtseid nicht strafbewehrt: „Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten nicht strafbewehrt, etwa in dem Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o. ä. gewertet würde. Abgesehen davon, dass sich aus dem Text des Eides schwerlich konkrete Handlungsanweisungen oder Handlungspflichten ableiten lassen, entspricht eine solche Verknüpfung von Verfassungs- und Strafrecht auch nicht der deutschen Rechtstradition.“

Einen Termin beim Rechtsanwalt können wir uns also sparen.

Nun könnte man meinen, dass wenigstens die Medien sich über die Erfüllung oder Nicht-Erfüllung des feierlich zelebrierten Amtseides Gedanken machen. Deren größte Sorge und damit erwähnenswertester Aspekt ist aber nicht der Schaden, der vom deutschen Volk abgewendet werden soll, sondern die Frage, ob sich Bundeskanzler, Ministerinnen und Minister dabei vom lieben Gott helfen lassen möchten oder nicht. Ob sie die Eidesformel mit oder ohne Bezug auf den lieben Gott sprechen – das interessiert unsere famosen Medien viel mehr als die Frage, ob die Politikerinnen und Politiker ihrem Versprechen gerecht werden.

Hilft eine Petition weiter? Immerhin hat es im Jahr 2019 eine Petition zu dieser Problematik gegeben. Dort wird eine Bewertungsmatrix für Politikentscheidungen vorgeschlagen analog der, die Unternehmen der Gemeinwohlökonomie verwenden. – Ganze 108 Personen haben diese Petition mitgezeichnet.

Klage sinnlos, Petition erfolglos! Was also kann der einzelne Bürger oder eine Gruppe von Bürgern tun, um sich nicht dermaßen hilflos und ausgeliefert zu fühlen?

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