Deutschlands neue Grundsteuer 

Die Einführung der neuen Grundsteuer ab 2025 sorgt bei vielen Immobilienbesitzern für Unsicherheit und Unmut. Insbesondere die Möglichkeit deutlich höherer Steuerbeträge führt zu Stress und Fragen hinsichtlich des richtigen Vorgehens.

Aktuelle Herausforderungen

Fehlende Grundsteuerbescheide: Einige Eigentümer haben bislang keinen neuen Grundsteuerbescheid von ihrer Gemeinde erhalten und sind unsicher, ob sie die alte, verfassungswidrige Grundsteuer weiterzahlen sollen. Es wird empfohlen, die Zahlung der alten Grundsteuer einzustellen und die Gemeinde schriftlich darüber zu informieren.


Erhöhte Grundsteuerbeträge: Andere Eigentümer haben bereits Bescheide mit deutlich höheren Grundsteuerbeträgen erhalten. In solchen Fällen ist es wichtig, sowohl bei der Gemeinde einen Musterwiderspruch einzulegen als auch beim Finanzamt einen Aussetzungsantrag zu stellen, um die Zahlung vorläufig auszusetzen.


Empfohlene Vorgehensweise

  1. Musterwiderspruch bei der Gemeinde: Dieser verhindert, dass der Bescheid rechtskräftig wird, und hält das Verfahren offen für den Fall, dass die Grundsteuer später als verfassungswidrig eingestuft wird.
  2. Aussetzungsantrag beim Finanzamt: Dieser Antrag zielt darauf ab, die Zahlung der festgesetzten Grundsteuer vorläufig auszusetzen. Wird der Antrag abgelehnt, kann der Weg zum Finanzgericht in Betracht gezogen werden.
  3. Information der Gemeinde: Es ist ratsam, die Gemeinde über den gestellten Aussetzungsantrag beim Finanzamt zu informieren, da ein automatischer Informationsaustausch zwischen den Behörden nicht gewährleistet ist.

Fazit


Um sich gegen möglicherweise ungerechtfertigte Grundsteuerforderungen zu wehren, sollten Immobilienbesitzer proaktiv handeln:

  • Einspruch und Widerspruch einlegen: Durch rechtzeitigen Einspruch beim Finanzamt und Widerspruch bei der Gemeinde kann verhindert werden, dass Bescheide rechtskräftig werden.
  • Zahlungsaussetzung beantragen: Ein Aussetzungsantrag kann die Zahlungspflicht vorläufig aufheben, bis eine endgültige Klärung erfolgt ist.
  • Rechtsdokumente nutzen: Maßgeschneiderte Rechtsdokumente, die den Prozess erleichtern und rechtliche Sicherheit bieten.


Durch dieses abgestimmte Vorgehen können Immobilienbesitzer ihre Rechte wahren und sich effektiv gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen.

Fragen rund um das Thema Grundsteuer 2025


Was ist die Grundsteuer und warum wird sie erhoben?


Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Sie stellt eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden dar und finanziert öffentliche Leistungen wie Schulen, Straßen und Parks. 


Wie wird die Grundsteuer berechnet?


• Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
•• Grundsteuerwert: Wert des Grundstücks und der Gebäude.
•• Steuermesszahl: Vom Gesetzgeber festgelegter Prozentsatz.
•• Hebesatz: Von der jeweiligen Gemeinde festgelegter Prozentsatz.

• Die Formel lautet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = jährliche Grundsteuer. 


Warum wurde die Grundsteuer reformiert?


Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig, da sie auf veralteten Einheitswerten basierte. Die Reform soll eine gerechtere Bewertung sicherstellen. 


Was kann ich tun, wenn ich keinen Bescheid erhalte?


Es wird empfohlen, die alte Grundsteuerzahlung einzustellen und die Gemeinde schriftlich darüber zu informieren. Ein entsprechendes Musterschreiben kann hilfreich sein.


Wie kann ich gegen einen zu hohen Grundsteuerbescheid vorgehen?


Bei Unstimmigkeiten sollte innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch eingelegt werden. Zudem kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden, um die Zahlung vorläufig auszusetzen. 


Welche Fristen muss ich beachten?


Die Frist für einen Einspruch beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.


Wer ist für Fragen zum Grundsteuerbescheid zuständig?


Für den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig. Fragen zum Hebesatz und zur endgültigen Steuerhöhe beantwortet die jeweilige Gemeinde.

KUNDENSTIMMEN

Die Beratung war kompetent, schnell und zuverlässig. Die Ideen des Kunden werden weiter entwickelt und auf langfristigen Nutzen geprüft.

Daniel Conrad

Kunde

Die Zusammenarbeit war wirklich super. Alles ging schnell, kompetent, kreativ und mit viel Know-how termingerecht über die Bühne

Martin Schneider

Kunde

Seit über 10 Jahren ein zuverlässiger Partner. Sowohl als unternehmerischer Berater als auch als Kommunikationsexperten.

Dirk Schmitz

Kunde