Die regierungsnahe Presse schäumt über den Ermittlungen gegen Petr Bystron. Aber was gibt der Durchsuchungsbeschluss tatsächlich her? Exklusiv bei Alexander-Wallasch.de: Auszüge aus dem Beschluss, Interview mit dem AfD-Politiker und eine Einordnung von Anwalt Dirk Schmitz.
19. Mai 2024 von Alexander Wallasch
Medien im Wahlkampf: Die regierungsnahe Presse schäumt über den Ermittlungen gegen Petr Bystron. Aber was gibt der Durchsuchungsbeschluss tatsächlich her? Exklusiv bei Alexander-Wallasch.de: Auszüge aus dem Beschluss, Interview mit dem AfD-Politiker und eine Einordnung von Anwalt Dirk Schmitz.
Schaut man sich wesentliche Passagen im Durchsuchungsbeschluss des Münchener Generalstaatsanwaltes an, dann ist man zunächst erstaunt darüber, dass die „Gründe“ im vom Oberlandesgericht München unterschriebenen Durchsuchungsbeschluss auch auf einer „Auswertung der Presseberichterstattung“ basieren. Weitere Kuriositäten folgen.
Bevor Alexander-Wallasch.de wesentliche Passagen aus dem Petr Bystron ausgehändigten Durchsuchungsbeschluss hier veröffentlicht, beantwortete der Bundestagsabgeordnete eine Reihe von Fragen zu diesem Papier.
Mal angenommen, Sie hätten tatsächlich Russland-freundlich abgestimmt, so haben Sie doch mit Ihrem Abstimmungsverhalten keine einzige Entscheidung für sich entschieden. Wie frustrierend kann denn so etwas sein für die angeblichen russischen Geldgeber?
Ja, das wäre natürlich eine klassische Fehlinvestition gewesen. Da müsste der Putin aber ganz schön dumm sein. Na ja, vielleicht war er aber nur abgelenkt, weil er muss ja Tag ein Tag aus die Mikrochips aus unseren Waschmaschinen und Geschirrspülern ausbauen…
Wann kommen die Durchsuchungen beispielsweise bei Frau Strack-Zimmermann (FDP), wessen Interessen vertritt sie?
Da warte ich jetzt seit der Haussuchung bei mir jede Minute drauf. Denn die Begründung bei mir war, dass ich “laut Medienberichten” von den Russen dafür bezahlt werden sollte, gegen den Krieg in der Ukraine zu stimmen und gegen Waffenlieferungen. Und bei Frau Strack-Zimmermann ist das ja nicht nur “laut Medienberichten” so, sondern richtig nachgewiesen, dass sie eine Waffenlobbyistin ist. Sie hat sich nachweislich für Waffenkäufe, für Milliarden an Steuergeldern an diese Waffenkonzerne, für die sie lobbyiert, für die hat sie sich eingesetzt. Ich glaube, noch bevor die Pfingstfeiertage zu Ende gehen, sitzt Frau Strack-Zimmermann im Knast, wenn das hier so weitergeht. Der Diensteifer und die Unparteilichkeit der Staatsanwaltschaft beeindrucken mich gleichermaßen.
Wozu sollte man überhaupt jemanden bestechen, damit sein Abstimmungsverhalten im Einklang mit dem AfD-Programm ist: Gegen Krieg?
Das müssen sie sich von Frau Ann-Kathrin Müller vom Spiegel erklären lassen. Ich glaube, sie ist die Einzige, die eine Antwort darauf hat.
Kennen Sie sich mit Kryptowährungen aus?
Nein. Ich bin schon an der Installation der App gescheitert.
Wie haben Sie eigentlich Wiktor Medwedtschuk kennengelernt?
In Charkow vor dem Krieg, als er zu Unrecht im Hausarrest war im Zuge des Verbots seiner Partei. Er war damals Oppositionsführer in der Ukraine. Die Partei war in den Umfragen die stärkste Partei, sie hatte sogar mehr Stimmen als die Partei von Präsident Selenskyj. Medwedtschuks Partei wurde verboten. Vier Fernsehsender und zehn Radiosender wurden geschlossen.
Und was haben Sie da in Charkow gemacht in welcher Funktion?
Ich war dort offiziell auf Dienstreise. Ich habe mir angeschaut, was mit Wiktor Medwedtschuk passiert. Ich war beim Gerichtsprozess dabei. Das war genauso eine Dienstreise wie zum Beispiel nach London zum Gerichtsprozess von Julian Assange.
Ihnen wird ein bestimmtes Abstimmungsverhalten zur Last gelegt, haben andere Abgeordnete nicht ebenfalls wie Sie abgestimmt? Möglicherweise auch aus der Linkspartei/BSW?
Eben, diese Anklage ist ein völliger Irsinn. Da müsste man jetzt fast die Hälfte des Bundestages einbuchten.
Sie sollen laut Durchsuchungsbegründung „Kritik an den Vereinigten Staaten von Amerika sowie der NATO“ geübt haben. Sind Sie ein heimlicher Linker?
Diese Aufteilung des politischen Spektrums in links und rechts funktioniert nicht mehr. Wir haben eine Aufteilung nach oben und unten. Oben die Globalisten, unten die Populisten. Und Populisten meine ich positiv. Das sind die, die sich noch für das Volk einsetzen.
Und deswegen stimmen wir gegen die Waffenlieferungen, weil sie unserem Volk schaden. Und am Ende schaden sie auch dem ukrainischen Volk und dem russischen. Das nützt nur den Globalisten, das nutzt nur den Großkonzernen, die dran verdienen, aber es schadet allen Menschen.
Würden sie politischen Menschen heute abraten, sich gegen Waffenlieferungen an die Ukraine stark zu machen, weil es zu gefährlich geworden ist?
Nein, es ist immer noch richtig, und deswegen sollte man das umso mehr machen.
Danke Ihnen für die Antworten!
…
Und was meint Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A. dazu?
Eine politisch vollständig gesteuerte Justiz wie in der DDR? Und das in der Bundesrepublik? Verschwörungstheorie? Nach dem ersten Lesen des Durchsuchungsbeschlusses des Oberlandesgerichts München zur Durchsuchung der Räumlichkeiten des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron ist dies langsam greifbar geworden. Und besonders verdächtig kurz vor der Wahl des EU-Parlamentes.
Das Lesen des gerichtlichen Beschlusses wirkt mehr als befremdlich. So stützt sich der „deutsche Michl“ – so heißt der erlassende Richter – auf Presseberichte, die Ampelpolitiker und ihre Medien gegen die AfD veranlasst hatten.
Zugleich bezieht sich Kampfjurist Michl auf „Abstimmungsergebnisse“ im Bundestag. Auf Deutsch: Man wirft Petr Bystron vor, gegen die Ampel-Regierung gestimmt zu haben – wie übrigens auch zahlreiche andere Politiker. Das ist ein ernster Angriff auf die parlamentarische Freiheit der Abgeordneten. Gegen die Regierung und gegen den Krieg zu stimmen, ist dem Richter verdächtig.
Dieser entblödet sich, das Abstimmungsverhalten von Bystron und der AfD gegen die verfehlte und katastrophale Kriegspolitik der Bundesregierung pauschal als „Förderung der Interessen der russischen Regierung“ einzuordnen.
Das ist dreist, das ist schlicht offener Verfassungsbruch. Der Richter verzichtet in dem Beschluss sogar auf den sonst regelmäßigen Konjunktiv, was bedeutet, dass dieser sich den Vortrag der Generalstaatsanwaltschaft zu Eigen macht.
Hier scheinen Selenskyj und Putin dem Richter in der Formulierung dieses famosen Dokumentes geholfen zu haben.
Denn die derzeit geltende Vorschrift des § 108 Strafgesetzbuch (StGB) – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern – formuliert klar:
Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes … einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Das bedeutet nichts anderes als das die Justiz beweisen muss, dass Bystron nicht nur a) Geld von der russischen Regierung bekommen und b) „als konkrete Gegenleistung“ für ein konkretes Abstimmungsverhalten erhalten hat.
Der BGH sprach noch vor kurzem bestochene Abgeordnete trotz mehrerer Millionen Euro Schmiergeld im Zusammenhang mit Corona-Masken in Bayern frei, weil deren Aktivitäten nichts mit dem Mandat zu tun gehabt hätten.
Der BGH erklärte, dass § 108e StGB keine Auslegung gebiete, dass außerparlamentarische Betätigungen ohne Bezug zu seinem Mandat strafrechtlich zu sanktionieren wären. Mit anderen Worten: Der Mandatsbezug muss eindeutig und klar bewiesen werden. Selbst wenn der Politiker Bystron „unklare Gelder“ aus vielleicht privaten Geschäften in Prag erhalten haben sollte, sagt das nichts zum strafrechtlichen Tatbestandsmerkmal „als Gegenleistung“ für Abgeordnetenfunktionen.
Die Begründung wirkt umso abenteuerlicher, als dass Regierungspolitiker von unterschiedlichen Seiten zugeschüttet werden mit lukrativen „Aufträgen“ – nicht zuletzt Wolfgang Kubicki als Rechtsanwalt und Verteidiger während er nachweislich im Bundestag und den einschlägigen Ausschüssen zur gleichen Zeit den Cum-Ex-Fall flachgehalten hat. Nix § 108e StGB!
Wenn also Gericht und Staatsanwaltschaft kein sauberes Geständniss des Wiktor Medwedtschuk haben, dass Bystron das Geld exakt für sein Abstimmungsverhalten erhalten hat – danach sieht es wohl gar nicht aus – ist die Sache „töter als tot“ – und genau das was naheliegend ist – eine gerichtlich-staatsanwaltschaftliche Wahlkampfhilfe.
By the way: 34.850 EUR für einen im übrigen privat wohlhabenden Politiker für ein Abstimmungsverhalten, das von Anfang an keinerlei Einfluss auf das Gesamtergebnis der Abstimmung haben konnte, erscheint abwegig.
Die Sache wird sich nach den Wahlen „in Nichts“ auflösen. Es sei denn der Staatsanwalt hofft auf „Beifunde“, die nichts mit dem Fall zu tun haben …
Die Bananenrepublik gedeiht aus dem Dünger „von Innen“, nicht aus der Delegitimierung „von Außen“.
Da passt das Urteil eines belgischen Gerichts, Ermittlungen gegen Ursula von der Leyen trotz der von ihr verursachten Milliardenschäden wegen des Europawahlkampfes auszusetzen. Davon können Bystron und Trump nur träumen.
Quelle: alexander-wallasch.de // Artikel gekürzt