SPD schafft das Briefgeheimnis ab

Damit brechen sie ihren Koalititionsvertrag. Der Koalitionsvertrag! Den sie uns an anderer Stelle immer als Begründung vorgehalten haben, wieso sie nicht im Interesse ihrer Wähler abstimmen konnten. Auf den können sie jetzt einfach so schei**en. (Gekürztes Zitat Fefe)

Die Bundesregierung lehnt Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation auf EU-Ebene nicht ab, obwohl das im Koalitionsvertrag steht. Das geht aus der gemeinsamen Position der Regierung zur geplanten EU-Verordnung hervor, die wir veröffentlichen. Der CCC kritisiert den Bruch des Koalitionsvertrags.

Online-Kommunikation ist vertraulich. Das steht in der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation. Internet-Dienste dürfen die Kommunikation ihrer Nutzer:innen nicht „mithören, abhören, speichern oder auf andere Arten abfangen oder überwachen“.

Im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie sollen Internet-Dienste die Kommunikation ihrer Nutzer:innen anlasslos und verpflichtend scannen und überwachen. Manche Anbieter wie Google, Apple und Meta tun das bereits freiwillig, eine EU-Verordnung erlaubt das als „vorübergehende Ausnahme“. Die EU-Kommission will Anbieter zum Scannen verpflichten. Das steht in ihrem Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Gemeinsame Position der Regierung

Die Ampel-Regierung hat dieses Vorhaben in den Koalitionsverhandlungen diskutiert und ihre Position dagegen im Koalitionsvertrag festgeschrieben: „Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab.“ Doch Innenministerin Nancy Faeser will sich nicht daran halten. Immer wieder fordert sie, private Inhalte und Kommunikation zu durchsuchen.

Fast ein Jahr hat die Bundesregierung über die deutsche Position zur Chatkontrolle gestritten. Die FDP-Ministerien haben rote Linien formuliert, ohne die Deutschland der Verordnung nicht zustimmen kann. Die Minister:innen hatten sich eigens deshalb zusammengesetzt, aber trotzdem nur wenig angenähert. Letzte Woche hat sich die Bundesregierung auf eine „gemeinsame Position“ geeingt und diese „an den Rat der EU übermittelt“. Das bestätigt uns eine Sprecherin des Innenministeriums.

Wir veröffentlichen die gemeinsame Stellungnahme der Bundesregierung in Volltext.

Private Kommunikation scannen

Die EU-Verordnung regelt formal das Funktionieren des Binnenmarkts. Innerhalb der Bundesregierung ist aber das Innenministerium dafür zuständig, dort das Referat Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden. Diese Beamten haben bereits vor zwei Monaten einen Entwurf des Papiers erstellt. Wir haben die alte und neue Version verglichen und die Änderungen farblich markiert.

Bei diesem Vergleich wird deutlich, dass sich Innenministerin Faeser in den Verhandlungen weitgehend durchgesetzt hat. Die Position der Bundesregierung ist zu drei Vierteln identisch mit dem Entwurf des Innenministeriums. In den monatelangen Verhandlungen haben die Ministerien nur zwei Dutzend Wörter gestrichen und ein paar neue Punkte aufgenommen. Signifikante inhaltliche Änderungen gab es nicht mehr.

Die Bundesregierung bezeichnet das Positionspapier als Einigung. Doch in den wichtigsten Fragen konnten sich die Ministerien nicht einigen und vertreten weiterhin gegensätzliche Positionen. Das Innenministerium will unverschlüsselte Kommunikation wie E-Mails und Speicherdienste wie Cloud-Backups durchsuchen, die FDP-Ministerien sind dagegen. Das Innenministerium will nach „bislang unbekannten Missbrauchsdarstellungen und Grooming“ suchen, die FDP-Ministerien sind dagegen.

… das bestätigt der Maximilian Funke-Kaiser. Vor wenigen Wochen sagte der FDP-Abgeordnete, dass die Forderungen des Innenministeriums „offensichtlich im Widerspruch zum Koalitionsvertrag stehen“. Jetzt kommentiert er: „Die FDP-Ministerien sind energisch gegen eine Überwachung jeglicher Kommunikation eingetreten, aber das Innenministerium war leider nur bedingt bereit davon abzurücken. Letztlich konnten wir uns über einige Punkte erfolgreich abstimmen, um so gegenüber Brüssel eine geeinte Position zu vertreten.“

Mit dieser Einigung wird sich Deutschland auf EU-Ebene gegen Client-Side-Scanning einsetzen, aber nicht gegen „allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht“ – obwohl die Bundesregierung diese Maßnahmen laut Koalitionsvertrag ablehnt.

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Quelle: netzpolitik.org, Artikel gekürzt

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