Feiern die Grünen das Ende des deutschen Wohlstandes?
Bündnis 90/Die Grünen hielten Mitte Oktober 2022 ihren Parteitag in Bonn ab. Diese dort getroffenen Aussagen würden bei anderen Parteien und Menschen nicht nur sofort den Verfassungsschutz auf den Plan rufen, sondern auch gleich eine Einstufung als terroristische Organisationen nach sich ziehen.
In unserem Artikel vom 18.10.2022 haben wir darüber sinniert, dass wegen der Kriegshetze auf dem Parteitag der Grünen Strafanzeige gestellt werden sollte. Das ist nun geschehen:
Strafanzeige gegen Grüne wegen Kriegshetze auf Parteitag in Bonn
Der verräterische Schlüsselsatz: „Dann hat Robert der Nord Stream 2-Pipeline endlich den Garaus gemacht …“ – und dann noch im Ausschuss für Desinformation.
Hat sich die Dame nur verquatscht, unterzuckert, zuviel Party ohne Maske – oder tat Dummenmund schlicht Wahrheit kund?
Dies will nun, so Informationen aus der Bonner Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A. wissen, der im Auftrag eines Mandanten Strafanzeige gegen Viola von Cramon-Taubadel wegen Billigung von Straftaten, „hier strafbar gemäß §§ 140 Satz 1 Ziffer 2 iVm § 138 Abs. 1 Ziffer 8 StGB iVm § 308 Abs. 1 StGB“ erstattete. Schmitz meint, dass sich die Abgeordnete mit der Rede auf dem Parteitag „der Billigung einer Katalogstraftat der §§ 140 Satz 1 Ziffer 2 iVm § 138 Abs. 1 Ziffer 8 StGB iVm § 308 Abs. 1 StGB durch die Billigung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“ schuldig gemacht habe.
Zugleich regt der Anwalt in diesem Zusammenhang strafrechtliche Ermittlungen gegen Robert Habeck und dessen Vernehmung wegen des Verdachts der Anstiftung oder Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion an. Denn, so Schmitz, habe hier eine offensichtliche Insiderin, besagte Viola von Cramon-Taubadel, behauptet, Habeck habe der Nord Stream-Pipeline „den Garaus gemacht“? Schmitz fragt nicht abwegig: „Hat Herr Habeck etwas mit der Sprengung der Pipelines zu tun?“ Auf jeden Fall bestehe hier ein Ermittlungsansatz. Was weiß Habeck? Das würden wir auch gerne wissen. …
In einem hier bekannten Fall wurde Anklage erhoben, weil ein Nutzer unter einem Facebook-Beitrag mit Flüchtlingsschiff kommentarlos ein GIF mit „U-Boot“ gepostet hat.
Quelle: PI-NEWS