Alles rund um 3G am Arbeitsplatz

Neue Corona-Maßnahmen

Seit dem 24. November 2021 greift die neue 3G-Regel am Arbeitsplatz in Deutschland: Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort müssen dann geimpft, genesen oder offiziell getestet sein. Wir beraten den Mittelstand gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zu 3G am Arbeitsplatz.

Wo überall gilt die 3G-Regel?

Die von Bund und Ländern beschlossene Vorgabe, die bis einschließlich zum 19.03.2022 gelten soll, betrifft alle Beschäftigte und Arbeitgeber, die eine Arbeitsstätte betreten wollen. Dazu zählen nach Angaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Räume und Werkhallen, als auch alle Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes. Ebenso muss für Verkehrswege, Baustellen, Lager- und Sanitärräume sowie Kantinen ein entsprechender offizieller 3G-Nachweis vorliegen. Das Homeoffice und das Arbeiten in Fahrzeugen sind von dieser 3G-Regel ausgenommen.

Welche Nachweise werden anerkannt?

Um Zugang zum Arbeitsplatz zu erhalten, ist seit dem 24. November 2021 ein Impfzertifikat, ein Genesenen-Nachweis oder ein negatives Testergebnis (in Kombination mit Personalausweis) notwendig.

Ungeimpfte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen benötigen einen maximal 24 Stunden alten Corona-Schnelltest. Dieser wird von Testzentren, von Arztpraxen oder von entsprechend geschultem Personal des eigenen Arbeitgebers ausgegeben. Ein Corona-Selbsttest zu Hause wird nicht anerkannt; es kann aber im Betrieb ein Selbsttest unter autorisierter Aufsicht durchgeführt werden. Ein PCR-Test darf laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS ) maximal 48 Stunden zurückliegen.

Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen ihre Arbeitsstätte nur dann ohne Nachweis betreten, um sich dort impfen zu lassen oder unter Aufsicht einen Corona-Test zu machen.

Besonders strenge Regeln gelten für alle Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche. Diese müssen auch dann zusätzlich negativ getestet sein, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Und wer bezahlt die Corona-Tests?

Ungeimpfte Beschäftigte können für ihren 3G-Nachweis wieder die kostenlosen Bürgertests in den Testzentren nutzen. Nach Arbeitsende können sie sich dort für den kommenden Tag testen lassen – allerdings nur, wenn es vor Ort ausreichend Kapazitäten gibt. Falls nicht, “… müssen sie eigenverantwortlich einen anderen Weg finden und den Test im Zweifel selbst zahlen”, sagte eine Sprecherin des Bundesministerium für Arbeit und Soziales .

Unternehmen können ebenfalls Tests anbieten – die aber vom Arbeitgeber beaufsichtigt werden müssen.

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